Steuerberatung

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im originären Aufgabenbereich eines Steuerberaters, in der
Allgemeinen Steuerberatung für das gesamte Steuerrecht


  • Die Bearbeitung aller betrieblichen und privaten Steuererklärungen steht im Mittelpunkt unserer Beratungsaufgaben, wobei die Beschaffung, Kontrolle und Bewertung der Besteuerungsgrundlagen mit größter Sorgfalt und Sachkenntnis erfolgt.

  • Eine eingehende Prüfung aller Steuerbescheide ist bei der Vielzahl von abweichenden Steuerfestsetzungen unverzichtbar.

  • Der Beratung in Gestaltungsfragen zur Optimierung der steuerlichen Belastung bei alternativen Möglichkeiten wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

  • Ausführliche Verhandlungen mit der Finanzverwaltung und anderen Steuerbehörden, sowohl mündlich als auch schriftlich, gewährleisten, daß abweichende Auffassungen zu einzelnen Sachverhalten schlüssig geklärt werden.

  • Bei Außenprüfungen der Finanzverwaltung und sonstiger Behörden stehen wir jederzeit zu umfassender Hilfestellung zur Verfügung.

  • Alle erforderlichen steuerlich relevanten Anträge (Anpassung von Vorauszahlungen, Stundungen, Aussetzung der Vollziehung, Erlaß von Steuern, Fristverlängerungen etc.) werden in enger Absprache mit unseren Mandanten rechtzeitig und umfassend gestellt.

  • Soweit erforderlich, führen wir für unsere Mandanten alle außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe bis hin zur Revision vor dem BFH. Durch die Zusatzqualifikation als Rechtsbeistand und in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern können auch Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und anderen Gerichten geführt werden, wenn diese steuerliche Relevanz haben.

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