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Steuerberaterkanzlei
Hier finden Sie Informationen über unsere Steuerberaterkanzlei:
Kanzleiinhaber:
Bernd Kraft
Steuerberater, bestellt im Dezember 1969
Rechtsbeistand auf dem Gebiet Bürgerlichen Rechts sowie Handels- und Gesellschaftsrechts, bestellt 25.04.1975 durch Präsident des Landgerichts Frankenthal
Vereidigter Buchprüfer, bestellt am 09.08.1991 Berufsaufsicht durch Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz und WP Kammer Berlin
Kooperationspartner:
Kraft & Partner Treuhand GmbH, Buchprüfungsgesellschaft
Registergericht Ludwigshafen, HEB 3343, eingetragen am 09.08.1991
Erlaubnis durch Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, Mainz vom 29.8.1991
Berufsaufsicht durch Wirtschaftsprüfungskammer Berlin, Mitgl.Nr. 1800170/815
Qualitätskontrolle gem. §§ 57 a ff WPO durchgeführt am 01.09.2006
Rechtsanwalt Peter Kramer
Aktuelles
Wirtschaftsberatung
Zu den Aufgaben der klassischen Steuerberatung kommt in den letzten Jahren verstärkt eine umfassende Wirtschaftsberatung hinzu. Wirtschaftsberatung Dieses Beratungsfeld wird immer mehr von kleinen und mittelständischen Unternehmen verstärkt in Anspruch genommen um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auf der Grundlage der aktuellen Finanzbuchführung und/oder der Bilanzen stellen wir unseren Mandanten ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, um schnell und präzise Entscheidungshilfen für viele wirtschaftliche Fragestellungen und Situationen zu erhalten. Die vielfältigen Möglichkeiten können hier nur global aufgezeigt werden: Unternehmens-Controlling, Kalkulation, Unternehmens- und Investitionsplanung, Betriebsvergleiche - intern und extern -, Frühwarnsysteme, Sanierungskonzepte, Beratung zur Rechtsform und Steuergestaltung mit Steuerbelastungsvergleichen, Unternehmensanalyse, Unternehmensbewertung - und Nachfolge, Bankgespräche, Mitwirkung bei Kreditverhandlungen Gründungsberatungen einschl. Rentabilitätsberechnungen sowie Information über Fördermittel, Immobilienberatungen, Vermögensberatung- und Verwaltung, Treuhandabwicklungen.
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Steuerberatung
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im originären Aufgabenbereich eines Steuerberaters, in der Allgemeinen Steuerberatung für das gesamte Steuerrecht Die Bearbeitung aller betrieblichen und privaten Steuererklärungen steht im Mittelpunkt unserer Beratungsaufgaben, wobei die Beschaffung, Kontrolle und Bewertung der Besteuerungsgrundlagen mit größter Sorgfalt und Sachkenntnis erfolgt. Eine eingehende Prüfung aller Steuerbescheide ist bei der Vielzahl von abweichenden Steuerfestsetzungen unverzichtbar. Der Beratung in Gestaltungsfragen zur Optimierung der steuerlichen Belastung bei alternativen Möglichkeiten wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ausführliche Verhandlungen mit der Finanzverwaltung und anderen Steuerbehörden, sowohl mündlich als auch schriftlich, gewährleisten, daß abweichende Auffassungen zu einzelnen Sachverhalten schlüssig geklärt werden. Bei Außenprüfungen der Finanzverwaltung und sonstiger Behörden stehen wir jederzeit zu umfassender Hilfestellung zur Verfügung. Alle erforderlichen steuerlich relevanten Anträge (Anpassung von Vorauszahlungen, Stundungen, Aussetzung der Vollziehung, Erlaß von Steuern, Fristverlängerungen etc.) werden in enger Absprache mit unseren Mandanten rechtzeitig und umfassend gestellt. Soweit erforderlich, führen wir für unsere Mandanten alle außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe bis hin zur Revision vor dem BFH. Durch die Zusatzqualifikation als Rechtsbeistand und in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern können auch Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und anderen Gerichten geführt werden, wenn diese steuerliche Relevanz haben.
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Lohnbuchhaltung
Wir übernehmen für unsere Mandanten alle Formen der Lohnbuchführung einschl. Baulohnabrechnungen. Die Komplettlösungen beinhalten die erforderlichen Anmeldungen sowie die Durchführung aller laufenden Arbeiten und dem Ausdruck der gesamten Abrechnungsformulare. Der gesamte Zahlungsverkehr mit Abführung der Lohneinbehalte an alle Institutionen und die Auszahlung des Nettolohns wird wahlweise entweder durch Zahlungsträger zur Weiterleitung durch den Mandanten oder durch elektronische Datenübermittlung veranlaßt. Zum Jahresende oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden alle erforderlichen Bescheinigungen und Meldungen vorgenommen. Wir erstellen für Sie Lohnstatistiken, führen die Urlaubskartei und bearbeiten die Meldungen und Abrechnungen für die Berufsgenossenschaften. Zur Entscheidungshilfe bei der Einstellungen von Arbeitnehmern führen wir für Sie Vorabberechnungen für Netto- bzw. Bruttolöhne durch. Je nach den Wünschen und Möglichkeiten des Mandanten können die Arbeiten auch ganz oder teilweise von ihm selber erledigt werden. Auch bieten wir bei der Einrichtung und Bearbeitung von Lohnbuchführungen beim Mandanten unsere Unterstützung an. Bei der Durchführung von Außenprüfungen des Finanzamts (Lohnsteuer), der verschiedenen Versicherungsträger und der Berufsgenossenschaften stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung. Bei Lohnbuchführungen, welche von uns bearbeitet werden, finden diese Prüfungen aus Vereinfachungsgründen regelmäßig in unserer Kanzlei statt.
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Kontakt
Bernd Kraft
Steuerberater und
vereidigter Buchprüfer
Freistr. 13
67133 Maxdorf
Telefon: 0 62 37 - 97 79 0
Telefax: 0 62 37 - 97 79 79