Lohnbuchhaltung

  • Wir übernehmen für unsere Mandanten alle Formen der Lohnbuchführung einschl. Baulohnabrechnungen.

  • Die Komplettlösungen beinhalten die erforderlichen Anmeldungen sowie die Durchführung aller laufenden Arbeiten und dem Ausdruck der gesamten Abrechnungsformulare. Der gesamte Zahlungsverkehr mit Abführung der Lohneinbehalte an alle Institutionen und die Auszahlung des Nettolohns wird wahlweise entweder durch Zahlungsträger zur Weiterleitung durch den Mandanten oder durch elektronische Datenübermittlung veranlaßt. Zum Jahresende oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden alle erforderlichen Bescheinigungen und Meldungen vorgenommen.

  • Wir erstellen für Sie Lohnstatistiken, führen die Urlaubskartei und bearbeiten die Meldungen und Abrechnungen für die Berufsgenossenschaften.

  • Zur Entscheidungshilfe bei der Einstellungen von Arbeitnehmern führen wir für Sie Vorabberechnungen für Netto- bzw. Bruttolöhne durch.

  • Je nach den Wünschen und Möglichkeiten des Mandanten können die Arbeiten auch ganz oder teilweise von ihm selber erledigt werden. Auch bieten wir bei der Einrichtung und Bearbeitung von Lohnbuchführungen beim Mandanten unsere Unterstützung an.

  • Bei der Durchführung von Außenprüfungen des Finanzamts (Lohnsteuer), der verschiedenen Versicherungsträger und der Berufsgenossenschaften stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung. Bei Lohnbuchführungen, welche von uns bearbeitet werden, finden diese Prüfungen aus Vereinfachungsgründen regelmäßig in unserer Kanzlei statt.

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