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Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im originären Aufgabenbereich eines Steuerberaters, in der Allgemeinen Steuerberatung für das gesamte Steuerrecht
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Die Bearbeitung aller betrieblichen und privaten Steuererklärungen
steht im Mittelpunkt unserer Beratungsaufgaben, wobei die Beschaffung,
Kontrolle und Bewertung der Besteuerungsgrundlagen mit größter Sorgfalt
und Sachkenntnis erfolgt.
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Eine eingehende Prüfung aller Steuerbescheide ist bei der Vielzahl von abweichenden Steuerfestsetzungen unverzichtbar.
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Der Beratung in Gestaltungsfragen zur Optimierung der steuerlichen Belastung bei alternativen Möglichkeiten wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Ausführliche Verhandlungen
mit der Finanzverwaltung und anderen Steuerbehörden, sowohl mündlich
als auch schriftlich, gewährleisten, daß abweichende Auffassungen zu
einzelnen Sachverhalten schlüssig geklärt werden.
Bei Außenprüfungen
der Finanzverwaltung und sonstiger Behörden stehen wir jederzeit zu
umfassender Hilfestellung zur Verfügung.
Alle erforderlichen steuerlich
relevanten Anträge (Anpassung von Vorauszahlungen,
Stundungen, Aussetzung der Vollziehung, Erlaß von Steuern,
Fristverlängerungen etc.) werden in enger Absprache mit unseren
Mandanten rechtzeitig und umfassend gestellt.
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Soweit erforderlich, führen wir für unsere Mandanten alle außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe bis hin zur Revision
vor dem BFH. Durch die Zusatzqualifikation als Rechtsbeistand und in Zusammenarbeit mit unseren
Kooperationspartnern können
auch Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und anderen Gerichten
geführt werden, wenn diese steuerliche Relevanz haben.
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