Bilanz-/Jahresabschlußerstellung PDF Drucken E-Mail

  • Aus der Finanzbuchhaltung heraus ist unsere Hauptaufgabe, den Jahresabschluß einschl. der Fertigung eines Bilanzberichts zu erstellen, sowohl nach Steuerrecht als auch nach Handelsrecht.

  • Eine ausführliche Erläuterung zu den Einzelpositionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung macht dem Unternehmer, aber auch den Banken die Jahresbilanz transparent. Ausführliche betriebswirtschaftlichen Analysen und graphische Auswertungen unter Einbeziehung branchenspezifischer Daten geben einen Überblick über die Entwicklung des Unternehmens. Sowohl ein interner als auch externer Betriebsvergleich – Branchenbezogen –  ist möglich. 

  • Selbstverständlich werden Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie Liquidations- und Verschmelzungsbilanzen mit der gleichen Sorgfalt von uns gefertigt.

  • Die zuverlässige Führung der Inventarverzeichnisse über ein besonderes Anlagenprogramm der DATEV mit Anlagen- und Abschreibungsspiegel ist eine Selbstverständlichkeit.

  • Soweit es für Kapitalgesellschaften erforderlich ist, gehört die Erstellung von Anhang und Lageberichten zur Komplettierung der Bilanzberichte. Die elektronischen Meldungen zu den Registergerichten wird durch uns übernommen.

  • Für besondere Anlässe z.b. bei Finanzierungen oder Erbfällen etc. führen wir die Erstellung eines Vermögens- oder Finanzstatus für unsere Mandanten durch.

  • Wenn Sie Ihre Bilanzen und Bilanzberichte selber erstellen, übernehmen wir deren Überprüfung zu steuerlichen Zwecken.

  • Für Freiberufler und kleinere Unternehmer sowie für sonstige einfache Gewinnermittlungen erstellen wir Überschußrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG

  • Schließlich erstellen wir die Jahresabschlüsse für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

  • Wir sind in der Lage durch unsere Kooperationspartner gesetzliche Pflichtprüfungen für mittlere Kapitalgesellschaften durchführen zu können. Die Erlaubnis auf Grund der Zertifizierung durch die WP Kammer liegt hier vor. - Link auf Kooppartner -